Zugangsvoraussetzungen für den Studiengang Bachelor of Arts Soziale Arbeit
Zugangsvoraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zum Bachelorstudiengang Soziale Arbeit am Fachbereich Sozialwesen der Ernst-Abbe-Fachhochschule Jena ist nach § 60 des Thüringer Hochschulgesetzes (ThürHG):
die allgemeine Hochschulreife oder
die fachgebundene Hochschulreife oder
die Fachhochschulreife oder
eine andere vom Kultusministerium als gleichwertig anerkannte Vorbildung (§ 60 (1) 3. ThürHG ).
Für qualifizierte Berufstätige gilt § 63 ThürHG. Für ausländische Studienbewerber gilt § 64 ThürHG.